Abschlüsse

Die Paul-Löbe-Schule ist eine ISS ohne eigene gymnasiale Oberstufe. Der Unterricht umfasst die Klassenstufen 7-10 (Sekundarstufe I) und führt zu folgenden Abschlüssen:

Abitur

Unser Weg zum Abitur führt über den Mittleren Schulabschluss (MSA) mit Gymnasialempfehlung. Bitte lesen Sie hierzu auch die Hinweise zum MSA. Die Sekundarstufe II wird an unserer Kooperationsschule, der Max-Beckmann-Schule, fortgesetzt.

Da wir auch mit den Oberstufenzentren des Bezirks (Emil-Fischer-Schule, Ernst-Litfaß-Schule, Georg-Schlesinger-Schule) und dem OSZ Marcel-Breuer-Schule kooperativ zusammenarbeiten, führen wir für alle Schülerinnen und Schüler individuelle Berufslaufbahnberatungen durch, um den besten Weg zum Abitur zu finden. Unsere Mittelstufenkoordinatorin und Schullaufbahnberaterin, Fr. Rasche-Purkert vereinbart nach telefonischer Absprache gern mit Ihnen und Ihrem Kind einen individuellen Beratungstermin.

Für den Weg zum Abitur, also die Fortsetzung der Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe ist das Erreichen des MSA zwingende Voraussetzung. Aber es müssen noch weitere Anforderungen erfüllt sein.
Die Schüler müssen mindestens in drei Fächern Leistungen auf E-Niveau erbracht haben, zwei davon müssen Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) sein. In diesen Fächern muss mindestens die Note 3 erreicht worden sein. Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 3,0 betragen und es darf höchstens einen Ausfall mit einer 5 geben.

MSA – Der Mittlere Schulabschluss und die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)

Der Mittlere Schulabschluss (MSA) ist in Berlin seit 2006 eingeführt. Er wird in einem Abschlussverfahren erworben, das sich zusammensetzt aus den Jahrgangsnoten der Jahrgangsstufe 10, einer zentralen schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, einer mündlichen Prüfung in Englisch, einer Präsentationsprüfung in einem gesellschaftswissenschaftlichen, einem naturwissenschaftlichen, künstlerischen oder Wahlpflichtfach.

Die Schülerinnen und Schüler weisen mit dem MSA nach, welche Kompetenzen sie bis zum Ende der Sekundarstufe I erworben haben. Es geht dabei nicht nur um Wissen, sondern besonders auch um Können. Schülerinnen und Schüler, die den MSA bestanden haben, erfüllen die Standards, auf die sich alle Bundesländer geeinigt haben.

Schüler, die nach der 9. Klasse die Anforderungen für die Berufsbildungsreife (BBR) erfüllt haben, müssen an der gemeinsamen Prüfung für den MSA und die eBBR teilnehmen. Wer die BBR nicht geschafft hat, kann unter bestimmten Bedingungen die Prüfung freiwillig ableisten, um einen der beiden Abschlüsse zu erreichen.

Sowohl im Jahrgangsteil als auch bei den Prüfungsnoten gelten für den MSA und die eBBR die gleichen Anforderungen an die Noten. Für den MSA müssen die Schüler jedoch im letzten Jahrgang mindestens in 2 Fächern Unterricht auf E-Niveau gehabt haben. Welcher von beiden Abschlüssen erreicht wird, hängt davon ab, auf welcher Niveaustufe (E-Niveau oder G-Niveau) die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden. Sind die Anforderungen sowohl im Jahrgangsteil als auch im Prüfungsteil auf E-Niveau erfüllt, ist der MSA bestanden, ansonsten die eBBR.

Jahrgangsnoten
Die Jahrgangsnoten für beide Abschlüsse müssen grundsätzlich alle mindestens 4 sein. Eine 5 als Leistungsausfall ist aber zulässig. Bei zwei Noten 5 muss ein Ausgleich in zwei anderen Fächern durch jeweils mindestens einer 3 vorliegen. Ist davon eine 5 in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache), muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen. Eine 6 muss durch zweimal Note 2 ausgeglichen werden.
Nicht bestanden ist der Jahrgangsteil bei fehlendem Ausgleich, bei mehr als zwei Ausfällen, bei zweimal 5 in Kernfächern, bei zwei Noten 6 oder einer 6 im Kernfach.

Wer den Jahrgangsteil nicht bestanden hat, kann für diesen Teil eine Nachprüfung ablegen. Hierfür gelten folgende Regeln: Die Nachprüfung ist nur in einem Fach (außer Sport) möglich und das Ziel muss durch Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar sein.

Prüfungsnoten
Die Prüfung findet in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache statt. Außerdem müssen die Schüler eine Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach ablegen.
Bei den Prüfungsnoten müssen die Schüler mindestens eine 4 erreichen, um zu bestehen. Höchstens eine 5 kann durch mindestens eine 3 in einem anderen Prüfungsfach ausgeglichen werden.

Wer den Prüfungsteil nicht besteht, hat die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung die schriftliche Leistung zu verbessern.

Nicht bestanden?
Wer die Anforderungen für einen der beiden Abschlüsse nicht erfüllt, erhält als Schulabschluss die nach der 9. Klasse erworbene Berufsbildungsreife. Ein Schüler ohne Berufsbildungsreife, der an der MSA/eBBR-Prüfung freiwillig teilgenommen und nicht bestanden hat, kann die Berufsbildungsreife dann noch unter bestimmten Bedingungen erlangen (siehe BBR nach der 10. Klasse).

Die Berufsbildungsreife (BBR)

Auch für die BBR gibt es Mindestanforderungen bei den Jahrgangsnoten. Anstelle einer Prüfung nehmen die Schüler für diesen Abschluss an vergleichenden Arbeiten teil und müssen dabei bestimmte Anforderungen erfüllen.

BBR nach der 9. Klasse

Jahrgangsnoten
In mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik sowie entweder Wirtschaft, Arbeit, Technik oder 1. Fremdsprache muss auf G-Niveau jeweils mindestens eine 4 erreicht werden. Der Notendurchschnitt aller Fächer, der leistungsdifferenzierten auf G-Niveau, muss mindestens 4,0 betragen.

Wer den Jahrgangsteil nicht bestanden hat, kann in einem Fach (außer Sport) eine Nachprüfung ablegen, wenn dadurch die Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar ist.

Die vergleichenden Arbeiten
In den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik müssen die Schüler mindestens die Note 4 erreichen. Eine Note 5 kann aber durch mindestens die Note 3 im anderen Fach ausgeglichen werden.

Nicht bestanden?
Wer die BBR nicht am Ende der 9. Klasse schafft, rückt trotzdem in die Klasse 10 auf und kann sie dort durch erfolgreiche Teilnahme an den vergleichenden Arbeiten erreichen. Außerdem ist die freiwillige Teilnahme an der MSA/eBBR-Prüfung möglich; bei Erfolg können dadurch alle Schulabschlüsse erreicht werden.

BBR nach der 10. Klasse

Für Schüler, die die BBR nach der 9. Klasse nicht geschafft haben, und dann in der 10. Klasse auf dem Niveau der 9. Jahrgangsstufe unterrichtet werden, gelten für die BBR die gleichen Bedingungen wie nach der 9. Klasse.

Wird der Unterricht auf dem Niveau der 10. Klasse erteilt, erfüllt der Schüler dann die Voraussetzungen bei den Jahrgangsleistungen, wenn er in den Fächern Deutsch und Mathematik auf G-Niveau mindestens eine 4 und eine 5 erreicht hat und der Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 4,2 beträgt.

Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Schüler nimmt nicht an der eBBR/MSA-Prüfung, aber zum regulären Termin an den vergleichenden Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik teil und erreicht in beiden Fächern mindestens die Note 4. Er kann auch eine 5 durch eine Note mit mindestens 3 ausgleichen.
  • Der Schüler nimmt freiwillig aber ohne Erfolg an der eBBR/MSA-Prüfung teil und erreicht dabei in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder erste Fremdsprache auf dem Anforderungsniveau der eBBR mindestens die Note 4.
  • Der Schüler nimmt freiwillig aber ohne Erfolg an der eBBR/MSA-Prüfung und zum Nachschreibtermin an den vergleichenden Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik teil und erreicht in beiden Fächern mindestens die Note 4. Er kann auch eine 5 durch eine Note mit mindestens 3 ausgleichen.

Abschlüsse für Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“

Der berufsorientierende Abschluss (BOA)

Jahrgangsnoten
Um den berufsorientierenden Abschluss am Ende der 10. Klasse zu erreichen, müssen die Schüler in mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft, Arbeit, Technik mindestens die Note 4 erreicht haben und der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 4,0 betragen.

Noten der vergleichenden Arbeiten und der Präsentation
Die Schüler müssen verbindlich an den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik wie für die BBR teilnehmen. Außerdem müssen sie eine praktische Arbeitsleistung teamorientiert präsentieren. Bei dieser Präsentation, die im Team vorbereitet und in der Regel in der Gruppe ausgeführt wird, können die Schüler eigene Interessen bei der Wahl des Themas bzw. der Aufgaben einbringen. Alle diese Leistungen müssen mindestens mit der Note 4 auf dem Anforderungsniveau des berufsorientierenden Abschluss abgeschlossen werden. Höchstens eine 5 kann durch mindestens eine 3 ausgeglichen werden.

Der mit der BBR gleichwertige Abschluss

Einen mit der BBR gleichwertigen Abschluss können Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen. Die Anforderungen unterscheiden sich etwas vom Erwerb der Berufsbildungsreife, weil bei der Benotung das Anforderungsniveau für den Förderschwerpunkt „Lernen“ zugrunde gelegt wird.

Jahrgangsnoten
Für den Erwerb dieses Abschlusses müssen die Schüler in mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft, Arbeit, Technik mindestens die Note 4 erreicht haben und der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 3,0 betragen.

Noten der vergleichenden Arbeiten und der Präsentation
Die Schüler müssen verbindlich an den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik wie für die BBR teilnehmen und dabei jeweils mindestens die Note 4 auf dem Anforderungsniveau der BBR erreichen. Außerdem müssen sie eine fachpraktische Arbeitsleistung teamorientiert präsentieren. Bei dieser Präsentation, die im Team vorbereitet und in der Regel in der Gruppe ausgeführt wird, können die Schüler eigene Interessen bei der Wahl des Themas bzw. der Aufgaben einbringen. Diese Leistung muss mindestens mit der Note 3 abgeschlossen werden. Eine 5 in Deutsch oder Mathematik oder eine 4 in der Präsentation kann durch eine 3 in den vergleichenden Arbeiten oder durch eine 2 in der Präsentation ausgeglichen werden.